Ja...leider......allerdings mit der Blechbüchse! Das Foto war leider mehr als genau! Die hatten sogar die Frechheit mich wegen meines Anschnallproblem mich zu ermahnen!
solang sie nur gemahnt haben, oder muss man da auch schon was bezahlen? -------------------- tut mir leid, jungs.. für die augenkrebs signatur, kommt nich mehr vor...
Nein! Du kannst nur wegen ein Problem belangt werden. Halten die Dich an, weil Du zu schnell warst, kannst Du straffrei unangeschnallt sein, oder Handy am Ohr haben, oder Du bist grad beim Fahrer einen Blowjob am vollziehen.... Zu schnell gewesen und gemessen, heißt, daß Du deswegen belangt werden musst und wegen nix anderes.
Etwas anderes ist es, wenn Du bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle rausgezogen wirst. Da kann das defekte Bremslicht bemängelt werden und die abgefahrenenen Reifen und wegen Nichtanschnallens usw.
Meine Arbeitskollegin wurde geblitzt und auf dem Foto war auch noch das Handy am Ohr. Straftat 1: 23 km/h zu schnell --> Pünkterlies + Geld. Wegen Straftat 2 wird ermittelt, siehe Sonderfragebogen. Darauf wurde dann gefragt, ob der Gegenstand ein Handy war... ja/nein/größeres Foto gefällig ? Was kommt ? 2. Bußgeldbescheid---> 3 Pünkterlies + 60€.
das sollte mir zu denken geben das ich die mieste zeit im auto eigentlich telefoniere... nur da hat man halt zeit... -------------------- tut mir leid, jungs.. für die augenkrebs signatur, kommt nich mehr vor...
Wo die Grünröckchen bei mir waren, wegen Fotovergleich, haben sie nur so gesagt, dass ich Glück hab das da keiner was gesagt hat! Ich war ja auch klassisch nach vorne gebeugt, weil ich mir wahrscheinlich grad ne Kippe anbrennen wollte! Auf jeden Fall auf der Suche! Ich dacht auch immer, dass nur ein was geht!? Auf jeden Fall nur wegen blitzen, wurde ich belangt! Die Verwarnung wegen meiner Vergesslichkeit beim anschnallen war mündlich! ! ! AUF DAS DAS KNIE SCHLEIFEN MÖGE ! !
In Antwort auf:Die Verwarnung wegen meiner Vergesslichkeit beim anschnallen war mündlich!
Richtig und dewegen verwarnen sie Dich nur und können nicht noch dazu Geld kassieren, da sie Dich einer Geschwindigkeitskontrolle unterzogen haben und nicht einer Allgemeinen Verkehrskontrolle, bei der sie alle Mängel ahnden können.